Die podologische Therapie darf nicht mit der kosmetischen Fußpflege verwechselt werden.
Mit einer zweijährigen Vollzeitausbildung und abschließender staatlicher Prüfung ist eine Podologin oder ein Podologe befähigt, medizinisch-therapeutische Fußbehandlungen
durchzuführen. Sie können Behandlungen mit ärztlicher Verschreibung (Heilmittelverordnung) durchführen lassen.
Als Privatpatient benötigen Sie in jedem Fall eine Zuweisung oder ein Privatrezept oder eine andere ärztliche Anordnung.
Dazu gehören Nagelkorrektursysteme, wie beispielsweise die Nagelkorrekturspange bei eingewachsenen Nägeln – mehr Informationen
Medizinisch-podologische Behandlung bei Nagelerkrankungen
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